Scheidung-Digital.de Scheidungsantrag · Sichere Datenerfassung
SSL-verschlüsselt DSGVO-konform Anwaltliche Verschwiegenheit
⚖️

Zuständiges Gericht

Vorprüfung – Schritt 1 von max. 3
Warum fragen wir das?Wir prüfen, ob das für Ihre Scheidung zuständige Amtsgericht in unserem Einzugsgebiet liegt. Das dauert nur einen Moment.
👨‍👩‍👧

Wohnort der Kinder

Vorprüfung – Schritt 2 von max. 3
Gerichtsstand bei KindernDas Familiengericht, in dessen Bezirk die gemeinsamen Kinder wohnen, ist vorrangig zuständig.
🏠

Letzter gemeinsamer Wohnort

Vorprüfung – Schritt 3 von max. 3
HilfsgerichtsstandFalls kein Kindergerichtsstand greift, richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten gemeinsamen Wohnort – sofern dort noch jemand lebt.

Leider außerhalb unseres Einzugsgebiets

Entschuldigen Sie bitte. Leider können wir Ihnen unseren Service nicht anbieten, da für Ihre Scheidung ein Gericht örtlich zuständig wäre, das außerhalb unserer Reichweite liegt.

Sie können uns aber gerne anrufen – wir helfen Ihnen weiter oder empfehlen einen geeigneten Kollegen.

📞 0 20 41 / 16 285 16
💍

Eheschließung

Details zur Hochzeit
HinweisMit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
📄 Datei auswählen oder hier ablegen PDF, JPG oder PNG · max. 10 MB
⚠️ Wenn Sie die Heiratsurkunde jetzt nicht hochladen, muss sie nachgereicht werden – sie ist zwingend dem Scheidungsantrag beizufügen.
Nein
Ja
📅

Trennung

Informationen zur Trennung
Trennungsjahr In Deutschland ist vor einer Scheidung grundsätzlich ein Trennungsjahr erforderlich (§ 1566 BGB). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Jahr; ohne Einvernehmen sind drei Jahre nötig.
Nein – wir leben in getrennten Haushalten
Ja – wir wohnen noch unter einem Dach
Ja
Nein
Strittig / unklar
Einvernehmlich (beide einverstanden)
Streitig (ein Partner möchte nicht)
Noch nicht geklärt
👶

Gemeinsame Kinder

Minderjährige Kinder aus der Ehe
Nein
Ja
💶

Informationen zur Ermittlung der entstehenden Kosten

Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Einkünfte können Sie uns auch nachträglich noch mitteilen. Beachten Sie aber, dass wir Ihr Einkommen und, falls bekannt, das Einkommen Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners wissen müssen, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können.

Einkommen

⚖️

Rechtliche Vertretung

Anwaltliche Begleitung
Anwaltspflicht Beim Familiengericht gilt in Deutschland Anwaltspflicht. Mindestens einer der Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein.
Ja, ich habe bereits einen Anwalt
Nein, ich benötige noch einen
Ich bin gerade auf der Suche
Ja
Nein
Nicht bekannt
Nein, nicht beantragt
Ja, bereits beantragt
Geplant
🪪

Namen & Adressen

Fast geschafft – letzte persönliche Angaben
Warum erst jetzt?Name und Anschrift benötigen wir für die Antragsstellung beim Amtsgericht und die Zustellung von Schriftstücken.

Ihre Angaben

Ehepartner*in

📝

Sonstiges

Weitere relevante Angaben
Nein
Ja

Zusammenfassung

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben
🔐
Ihre elektronische Akte

Nach Eingang Ihres Antrags richten wir für Sie eine persönliche elektronische Akte ein. Über diesen sicheren Bereich erhalten Sie Nachrichten, Dokumente und Informationen zum Fortschritt Ihres Verfahrens.

Ihr Benutzername ist Ihre E-Mail-Adresse (Kleinbuchstaben):
Bitte legen Sie jetzt ein sicheres Kennwort fest.

  • Mindestens 8 Zeichen
  • Mindestens 1 Großbuchstabe (A–Z)
  • Mindestens 1 Kleinbuchstabe (a–z)
  • Mindestens 1 Ziffer (0–9)
  • Mindestens 1 Sonderzeichen (!@#$%&…)
Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meines Anliegens zu. *
Ich erkläre mich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden. *
Ich nehme zur Kenntnis, dass für mich eine elektronische Akte eingerichtet wird, über die ich Nachrichten und Dokumente der Kanzlei empfangen werde. Mein Benutzername ist meine E-Mail-Adresse (Kleinbuchstaben). Das Kennwort habe ich oben selbst festgelegt. *

Vielen Dank!

Ihre Angaben wurden erfolgreich übermittelt.
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.